Selbstgestaltung des Menschen durch Biotechniken
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Robert Ranisch, Sebastian Schuol & Marcus Rockoff
Einleitung: Zur Selbstgestaltung durch Biotechniken

Mit der „Selbstgestaltung des Menschen durch Biotechniken“ greift der Titel dieses Bandes eines der zentralen Kennzeichen unserer Zeit auf. Erkenntnisfortschritte der Lebenswissenschaften sowie deren biomedizinische Anwendung versetzen Menschen zunehmend in die Lage, nicht nur ihre Umwelt, sondern auch sich selbst in einem stetig umfangreicheren und präziseren Maße zu verändern. Die biotechnische Selbstgestaltung kann auf verschiedene Weisen gedeutet werden: als Versprechen auf individuelles Glück durch Emanzipation von den eigenen Unzulänglichkeiten; als eine Möglichkeit der Anpassung an stetig wachsende Anforderungen einer Leistungsgesellschaft; oder schließlich auch als Kur ihrer Erschöpfungssymptome. Jenseits dieser Interessenlagen ist das Thema der Selbstgestaltung aber nicht zuletzt ein Verweis darauf, dass technischer Fortschritt die Ziele der Medizin – die Prävention und Heilung von Krankheiten – zunehmend erweitert.
Zur Orientierung in diesen umfangreichen Themenfeldern ist eine anfängliche Begriffsverortung im Hinblick auf das Titelthema dieses Bandes hilfreich. So spielt die erste Wortgruppe der „Selbstgestaltung des Menschen durch Biotechniken“ auf die anthropologische Tatsache an, dass der Mensch einerseits ein von Natur aus defizitäres Wesen ist, andererseits aber dieses Defizit seiner Anlagen durch Kultur kompensieren, d. h. sich selbst in einem höheren Sinne als Mensch gestalten kann. Um diesen Doppelcharakter zu unterstreichen, sprach der Anthropologe Helmuth Plessner (2003 [1928]) von der „natürlichen Künstlichkeit“ des Menschen (vgl. Engels 2009). In dieser Hinsicht verweist der Titel des Bandes keineswegs nur auf innovative biomedizinische Anwendungen, sondern erinnert auch daran, dass das Thema der Selbstgestaltung des Menschen im Hinblick auf die westliche Ideengeschichte zu einem „Evergreen“ der Philosophie gezählt werden kann (vgl. Passmore 2000).
Dabei ist auch auf die Zweideutigkeit der Bezeichnung „Selbstgestaltung des Menschen“ hinzuweisen, die sowohl generisch (bezogen auf die menschliche Spezies) als auch spezifisch (bezogen auf das Individuum) gelesen werden kann. Betrachtet man aus historischer Perspektive die Debatte um die Selbstgestaltung, so finden sich zumeist beide Facetten gleicherweise vor. Betonte die Auseinandersetzung mit Fragen der Lebenskunst in der Antike insbesondere die Individualebene, so bezieht sich das eugenische Denken in Platos Politeia zugleich auf eine überindividuelle Ebene, insofern hier das „menschliche[…] Geschlecht“ (459b) gestaltet werden soll. Weitere Beispiele zeigen sich im Verlauf der Geschichte sowohl auf einer spirituellen als auch auf einer säkularen Ebene: etwa im christlichen Selbstformungsdenken innerhalb der Klostergemeinschaften – hier vor allem auf die Bereinigung des eigenen Selbst bezogen – oder im Rahmen der Aufklärung als Zukunftsprojekt – hier nun auf die Menschheit bezogen –, deren Entwicklung etwa bei Kant allerdings die Kultivierung auf Individualebene stets voraussetzt. In Nietzsches Visionen sind es schließlich wenige Individuen, die in Anbetracht des Nihilismus und nach dem „Tod Gottes“ Sinn zu stiften vermögen. Dabei ist die übrige Menschheit ein bloßes „Gerüst“, an dem sich diese „ausgesuchte Art Wesen zu ihrer höheren Aufgabe und überhaupt zu einem höheren Sein emporzuheben vermag“ (Nietzsche 1999 [1886], 206-207).
Solche ideengeschichtlichen Bezüge sind offenkundig nicht ohne Provokation (vgl. Sloterdijk 1999), deutet der Vergleich zu historischen Programmen der Menschenformung doch auf eine entscheidende Diskontinuität zu zeitgenössischen Vorstellungen der Selbstgestaltung des Menschen hin. Vernachlässigt man den Anachronismus einer solchen Bewertung, wirken Platos Vorstellungen einer Menschenzucht heute als totalitär und Nietzsches Hoffnung auf Selbstüberwindung ist gezeichnet von einem demokratiefeindlichen und antiegalitären Kastendenken, das die „breite Masse“ verachtet. Trotz der verschiedenen Ausformungen solcher Fantasien ist diesen historischen Beispielen gemeinsam, dass sie von verbindlichen, kulturweit ausgreifenden Normen ausgingen. Im Vergleich dazu weist die zeitgenössische Debatte zur Selbstgestaltung des Menschen eine entscheidende Abweichung auf: Hier ist es der Wertepluralismus der Moderne, in welcher kein Anspruch auf ein einziges Konzept des Guten erhoben wird, sondern verschiedene Lebensformen gleichsam gültig nebeneinander stehen dürfen. Vergegenwärtigt man sich das eugenische Denken der Antike, so zeigt sich diese Besonderheit der heutigen Praxis einer Selbstgestaltung etwa an einer Begriffsschöpfung wie der „liberalen Eugenik“, die im Rahmen der technisch assistierten Reproduktion prominent Verwendung findet (vgl. Potthast 2012). Angesichts des zentralen Werts der Autonomie des Individuums in westlichen Gesellschaften bleibt es – unter Wahrung der Freiheitssphäre des Anderen – dem Einzelnen überlassen, auf welche Art und mit welchem Ziel die Selbstgestaltung umgesetzt wird. Ein zentrales Kennzeichen der gegenwärtigen Auseinandersetzung ist also die zunehmende Individualisierung in einer pluralistisch ausgerichteten Gesellschaft.
Schließlich muss auch der Zusatz in der Rede der „Selbstgestaltung des Menschen durch Biotechniken“ eingeordnet werden. Womöglich denken wir, befangen im zeitgenössischen, naturwissenschaftlichen Fortschrittdenken, dabei vor allem an die Manipulation biologischer Prozesse, etwa durch Pharmaka oder Gentechnik. Das Spektrum möglicher Biotechniken muss allerdings weiter gefasst werden: es reicht von der Erweiterung des Geistes (z. B. durch Informationstechnologie) und der Verbindung des Körpers mit Technologie (z. B. Herzschrittmacher) hin zu konventionellen Techniken der Selbstformung durch Sport, Meditation oder Askese. Die Grenzen zwischen den auf alltäglichem Erfahrungswissen beruhenden Biotechniken und neuartigen Anwendungen sind dabei fließend. Alle Formen der Selbstgestaltung finden dabei letztlich auch auf biologischer Ebene des Körpers ihren Niederschlag. Dennoch können sich die mit ihnen verbundenen Chancen und Risiken aber gravierend unterscheiden. 
Die Aufmerksamkeit in der Auseinandersetzung mit der Selbstgestaltung gilt insbesondere Biotechniken in einem engeren Sinne. Damit soll die Gesamtheit der über alltägliches Erfahrungswissen hinausgehenden biowissenschaftlichen Techniken bezeichnet werden, die Eingriffe in den menschlichen Organismus ermöglichen. Eine zentrale Besonderheit liegt hier am Ansatzpunkt der nunmehr direkten technischen Intervention. Während vormals Eingriffe auf die lebensweltliche Ebene zielten und sich auf biologischer Ebene auswirkten, verschiebt sich nun der Angriffspunkt. Der Erkenntnisfortschritt der Lebenswissenschaften, die Kombination verschiedener Wissenschaften sowie die Translation des Wissens in die technische Anwendung erlauben es, unmittelbar am Körper anzusetzen. Nicht mühsames Training, sondern die Manipulation biologischer Prozesse – sei sie substanzgebunden wie im Falle von Neuropharmaka oder gerätetechnisch wie im Falle genetischer Optimierung – ist das Kennzeichen moderner Biotechniken. Unter den Bedingungen des enormen Erkenntniszuwachses in den Biowissenschaften ermöglicht dieser unvermittelte Ansatz nicht nur eine neue Reichweite und Tiefe der Selbstgestaltung, sondern auch eine bisher ungekannte Präzision sowie neuartige Einsatzmöglichkeiten.
In diesem Zusammenhang wies Hans Jonas bereits in den 1980er Jahren in einer heuristischen Gegenüberstellung der klassischen Ingenieurskunst mit modernen Biotechniken auf eine weitere Neuartigkeit hin. Insofern der Mensch als Handlungssubjekt nicht auf unbelebte Natur als Handlungsobjekt gestaltend einwirkt, sondern die belebte Natur, mithin sich selbst, direkt zum Gestaltungsobjekt erklärt, sieht Jonas (1987 [1982], 165) einen qualitativen Unterschied angezeigt. Ist bei der mechanischen Konstruktion mit unbelebter Materie der Weg vom Rohstoff zum vollständigen Endprodukt ein Prozess, bei dem der Mensch als allein Handelnder auf passives Material einwirkt, so trifft bei Biotechniken „Tätigkeit auf Tätigkeit“ (ebd.). Der Biotechniker sieht sich aktivem Material gegenüber, dessen Strukturen als funktionierendes, biologisches System er modifizieren will. Jonas betont dementsprechend, dass biotechnisch handeln nicht heißt, etwas nach einem wohldefinierten Plan aufzubauen, sondern der biotechnische Akt hat die Form der Intervention. 
Nehmen wir diesen Umstand ernst, so Jonas weiter, wird schnell deutlich, dass Fragen der Vorhersagbarkeit und Reversibilität biotechnischer Interventionen große Bedeutung erhalten. Denn verglichen mit der ingenieurtechnischen Planung, bei der die Folgen der technischen Handlung weitestgehend exakt vorausgesagt werden können, ist der Einfluss der biotechnischen Interventionen auf die Dynamik biologischen Materials ungleich schwieriger vorauszubestimmen. Diese latente Unsicherheit hinsichtlich der Vorhersagbarkeit erhält weitere Brisanz durch die in den meisten Fällen manifestierte Unumkehrbarkeit entsprechender biotechnischer Anwendungen. Sind bei mechanischen Konstruktionen des Ingenieurs Maßnahmen durchaus reversibel, so sind biotechnische Eingriffe am Menschen oftmals nur schwer oder gar nicht widerrufbar – ein Umstand, der mit Blick auf die Verfügbarmachung der Erbanlagen unserer Nachkommen insbesondere von Jürgen Habermas (2005, 90) als zentraler Einwand gegen die liberale Eugenik vorgebracht wurde.
Selbstverständlich liegen die Ziele solcher Eingriffe durch Biotechniken außerhalb der Biologie, was es erforderlich macht, auch die aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen zu berücksichtigen, welche über ihre Wahl entscheiden. Ein zentrales Thema im Diskurs um die Selbstgestaltung des Menschen stellt die Optimierung dar. Dabei liegt es nahe zu fragen, wofür genau optimiert wird. Sicher ist es unpräzise, die Vielfalt denkbarer Optimierungsziele zu vereinheitlichen. Jedoch weisen kritische Autoren auf die besonderen Anforderungen einer Leistungsgesellschaft hin, deren Konkurrenzdenken entsprechende Handlungen lenkt und die mögliche Optimierung zur Leistungssteigerung vor allem im Arbeitssektor als notwendig erscheinen lässt. 
Doch stellt dies nur einen Aspekt dar. Weitere Ziele wären z. B. ästhetischer oder reproduktiver Art, wobei es freilich interessant ist zu fragen, ob letztere bei genauerer Überprüfung nicht doch unter den Leistungsaspekt subsumierbar wären. Eine solche Auslegung ist, gemessen an einem veränderten Politikverständnis, durchaus plausibel, wonach nicht mehr der Staat, sondern vor allem das Individuum sich selbst zu regieren hat und sich ganzheitlich, d. h. bis auf die biologische Ebene, organisieren muss (vgl. Lemke 2007). Danach werden die selbstregulativen Handlungen durch das Ökonomieprinzip geleitet, das größtmögliche Leistung mit kleinstmöglichem Aufwand zu erreichen vorschreibt, wie dies etwa aus dem Finanzsektor bekannt ist. Anders als in der Geldwirtschaft geht es in dieser Debatte, welche ursprünglich auf Michel Foucaults (2004) Analyse historischer Diskurse zurückgeht, aber um Biomacht, d. h. um das Wissen zur Lenkung biologischer Prozesse (vgl. Gehring 2006). Diese Debatten ähneln sich, da in beiden Kritiker vor der Verselbständigung des Maximierungsgebots warnen, welches dem Ökonomieprinzip immanent zu sein scheint. Das Aufeinandertreffen eines solchen Zwangs zur Aktivität und Leistungssteigerung mit einer um Individualität und Eigenverant­wortlichkeit bemühten Lebensweise wird in der aktuellen soziologischen Debatte um Selbstregulierung als Hauptursache systematischer Selbst­überforderung und ihrer Folge, dem erschöpften Selbst, gesehen (vgl. Ehrenberg 2004).
Es wird deutlich, dass mit der Eröffnung vielfältiger neuer Handlungsräume durch Biotechniken und angesichts der gewachsenen gesellschaftlichen Anforderungen nicht nur Chancen, sondern stets auch Risiken einhergehen und das Bedürfnis nach Orientierung steigt. Damit verbunden ist die Nachfrage nach professionellen Instanzen zur ethischen Bewertung. Längst hat sich hierbei die Ethik in den Wissenschaften als eigenständige und zentrale Reflexionsinstanz etabliert. Ihre Diversifizierung in verschiedene Bereichs­ethiken zeugt einerseits von der Besonderheit und Vielfalt ihrer Themenbereiche. Für die Herausforderung der Selbstgestaltung ist insbesondere die Bioethik zentral, verstanden als Medizin-, Umwelt- und Naturethik. Aber auch neuere Ausprägungen von Bereichsethiken, wie die Neuro- oder Gen­ethik, sind an dieser Stelle zu nennen. Diese Diversifizierung macht andererseits deutlich, dass die Ethik in den Wissenschaften, respektive die Bioethik, in ihrer Auseinandersetzung mit Querschnittsfragen notwendig als eine interdisziplinäre Unternehmung verstanden werden muss, deren Arbeitsbereich an der Schnittstelle von Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften eine besondere Expertise verlangt (vgl. Engels 2005). Zu ihren Kennzeichen zählt vor allem die Vermittlung zwischen diesen beteiligten Positionen und die Integration der dabei oftmals bereits im Ansatz verschiedenen Perspektiven in entsprechende Handlungsbereiche. 
Dieses „Dazwischen“ prägt die Bioethik aber auch im außerwissenschaftlichen Bereich, da es zunehmend notwendig ist, sowohl die Öffentlichkeit über Entwicklungen aufzuklären als auch den Gesetzgeber bei Regulierungen beratend zu unterstützen. Hierfür sind grundständige Kenntnisse aus Philosophie und Theologie etwa im Hinblick auf eine normativ strukturierende Expertise unverzichtbar. Als integratives Reflexionsfeld vereinigt die Bioethik dabei also die unterschiedlichen Perspektiven aus Natur- und Geisteswissenschaften, Politik und Öffentlichkeit. 
Innerhalb der bioethischen Reflexion hat sich hierzu ein begriffliches und methodisches Instrumentarium bewährt, das diese abwägende und moderierende Vorgehensweise gewährleisten kann, vor allem, wenn es um die Bewertung entsprechender Zielsetzungen und aufgewandter Mittel, die Analyse von Rechtfertigungen sowie fundierender Werthintergründe geht.

Aspekte der Selbstgestaltung des Menschen durch Biotechniken

Vor einer Übersicht der einzelnen Beiträge des Sammelbands soll dieses Instrumentarium der Bioethik im Hinblick auf die Selbstgestaltung des Menschen durchmessen werden. Bei der ethischen Urteilsbildung sind dabei insbesondere drei Themenkomplexe zentral: a.) die jeweiligen Akteure der biotechnischen Anwendungen sowie die betroffenen Parteien, b.) die verwendeten Techniken und die durch sie verfolgten Zwecke, sowie c.) die von den jeweiligen Praktiken berührten ethischen-normativen und evaluativen Fragen. Bei der folgenden konzisen Darstellung dieser zentralen Aspekte der Selbstgestaltung wird zudem bereits auf die Autoren des Sammelbandes Bezug genommen und damit ein erster Überblick über das Spektrum der hier verhandelten Themen gegeben.

a.) Akteure und Betroffene

Für die Frage nach einem verantwortungsvollen Umgang mit Techniken der Selbstgestaltung, aber auch für die Inblicknahme des öffentlichen Diskurses bezüglich ihrer Regulierung ist eine Analyse der handelnden Akteure sowie der betroffenen Gruppen notwendig. Dabei sind nicht nur autonome, für ihr Handeln Verantwortliche („moral agents“), sondern auch nicht handlungsfähige Wesen („moral patients“), wie menschliches Leben in Grenzbereichen (Embryonen oder komatöse Patienten), aber auch nicht-menschliches Leben zu beachten (Brand; Pohl). Aufgrund der intergenerationalen Wirkung von Techniken – am deutlichsten etwa im Falle der Reproduktionsmedizin – müssen zudem von der biotechnischen Wirkung betroffene, zukünftige Generationen Berücksichtigung finden (Ranisch; Schuol; Garmaroudi Naef). 
Neben den Personen, die nach Behandlung oder Verbesserung streben, sind bei diesen Prozessen häufig auch mittelbar wirksam Akteure beteiligt, wie Wissenschaftler, Forscher oder Experten (Litterst; Beck; Röntgen) und vor allem Ärzte. Im Falle biomedizinischer Anwendungen regulieren diese zudem häufig den Zugang zu entsprechenden Technologien (Dubljević). Ebenso zählen pharmazeutische und medizintechnische Unternehmen, die die Entwicklung und Vermarktung medizinischer Produkte vorantreiben, sowie die Krankenversicherungen zu wichtigen, gesellschaftlich einflussreichen Akteuren, sodass gerade von ihnen ein verantwortungsvolles Handeln zu fordern ist (Fehling). Als weitere Akteure sind zudem religiöse Institutionen zu nennen, welche eine zentrale Instanz bei der Vermittlung von Normen und Werten einnehmen (Garmaroudi Naef). Schließlich ist auch der Gesetzgeber im Rahmen der Regulierung biotechnischer Entwicklungen und Anwendungen ein entscheidender Faktor (Dubljević) und hat somit selbst die Rolle eines Verantwortungsträgers (Schuol).

b.) Techniken und Zielsetzungen der Selbstgestaltung 

Wie bereits deutlich wurde, umfassen Techniken der Selbstgestaltung gleichsam konventionelle Maßnahmen der Selbstformung wie auch moderne biomedizinische Anwendungen. Beide können dabei den traditionellen therapeutischen und präventiven Zwecken der Medizin dienen, erlauben aber auch einen Einsatz darüber hinaus (vgl. Wiesing 2006). So hat sich insbesondere hinsichtlich moderner Biotechniken ein lebhafter Diskurs herausgebildet, welcher deren Potentiale für eine Verbesserung der menschlichen Natur diskutiert (vgl. Schöne-Seifert/Talbot 2009). Aus der angelsächsischen Debatte wird dabei häufig das in Abgrenzung zur Therapie verwendete Schlagwort „Enhancement“ aufgegriffen: die „Verbesserung“ oder „Erhöhung“ des Menschen. Die Vorstellungen reichen dabei bis zu einer radikalen Umformung der menschlichen Spezies, um diese schließlich in ein posthumanes Zeitalter zu überführen (vgl. Ranisch/Sorgner 2014). Die beiden Themenbereiche „Therapie“ und „Enhancement“ werden in der gegenwärtigen bioethischen Debatte vor allem im Kontext der Genetik und der Neurowissenschaften diskutiert.
Im Bereich der Humangenetik liegt der Schwerpunkt hier auf neuartigen Therapien und Diagnoseverfahren: mittels Gendiagnostik kann Aufschluss über mögliche Krankheitsdispositionen oder Informationen für eine personalisierte Pharmakotherapie gegeben werden (Fehling). Vorgeburtliche Gentests ermöglichen es Kinderwunschpaaren Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien zukünftiger Kinder auszuschließen (Ranisch; Sydow). Die eingesetzten Verfahren der technisch assistierten Reproduktion können zudem unfruchtbaren Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches helfen oder etwa genetische Nachkommen durch Leihmütter ermöglichen (Garmaroudi Naef). Zu den kontrovers diskutierten Techniken der Reproduktionsmedizin gehört ebenfalls das Klonen. Auch wenn sich ein breiter Konsens gegen eine Zulässigkeit zum Zwecke der menschlichen Reproduktion zeigt und das Klonen bisher anscheinend auf Forschungszwecke, etwa zur Gewinnung von Stammzellen, beschränkt blieb, ist die Aussicht auf menschliche Klone ein verbreitetes Motiv (Rockoff). Eine zusätzliche Dynamik geht zudem von den neueren Erkenntnissen der Epigenetik aus. Insofern auch Umweltfaktoren die Genregulation beeinflussen, ergeben sich hier erweiterte Handlungsspielräume der Selbstgestaltung etwa zur Krankheitsprävention durch gezielte Veränderung des Lebensstils (Röntgen; Schuol). Jenseits der Humangenetik zeigen sich in dem noch jungen Forschungsfeld der Synthetischen Biologie Bestrebungen, mit denen der Mensch zunehmend versucht, seine Handlungsspielräume zu erweitern, Organismen zu verändern oder sogar neu herzustellen (Litterst).
Im Bereich der Hirnforschung haben Innovationen in den letzten Jahren dank der Verbreitung bildgebender Verfahren Einsichten in Gehirnaktivitäten gegeben und damit Fragen nach der Notwendigkeit neuer Menschenbilder provoziert (vgl. Engels/Hildt 2005). Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen insbesondere aber auch neuropharmakologische Maßnahmen, die das Ziel haben, eine positive Wirkung auf kognitive und emotionale Fähigkeiten zu nehmen. Während entsprechende Wirkstoffe schon seit geraumer Zeit gegen Aufmerksamkeitsdefizitstörung oder Depression eingesetzt werden, wendet sich das öffentliche Interesse nun zunehmend auch gesunden Konsumenten zu (Krautter). Unter dem Stichwort „Hirndoping“ oder „Neuro-Enhancement“ wird dabei der Gebrauch von Neuropharmaka zur Steigerung oder Aufrechterhaltung kognitiver Fähigkeiten diskutiert (Dubljević; Leefmann; Jungert; Lörch-Merkle). 

c.) Ethisch-normative und evaluative Aspekte

Mit der biotechnischen Selbstgestaltung begegnen uns Fragen, die vor dem Hintergrund der Verantwortung der jeweiligen Akteure sowie etablierter Ansätze der biomedizinischen Ethik verhandelt werden (vgl. Beauchamp/Childress 2012). Die hier auftretenden ethischen Herausforderungen werden nun in Bezugnahme auf die Prinzipien der Autonomie, Nichtschädigung, Fürsorge und Gerechtigkeit skizziert. 
Im Hinblick auf die Anwendungen von Biotechniken ist der Respekt vor und die Wahrung der Autonomie von Personen zentral. Dabei muss gefragt werden, ob Wünsche nach autotechnischen Verbesserungen als selbstbestimmt gelten können oder etwa auf Fehl- oder unvollständiger Information (Beck), versteckten Leistungsnormen (Ledder) oder gar (indirektem) Zwang (Dubljević) beruhen. Zugleich besteht häufig der Verdacht, dass Neuro- oder Gentechniken moralisch problematische Wirkungen haben könnten, indem sie Bedingungen der personalen Autonomie gefährden (Leefmann; Rockoff; Lörch-Merkle; Jungert).
Bezüglich solcher Gefahren ist im Hinblick auf das Prinzip der Nichtschädigung zu untersuchen, welche Kosten-Nutzen-Erwägungen für die Bewertung von biotechnischen Innovationen angemessen sind (Beck; Pohl). So berührt insbesondere die „Lifestyle-Medizin“, wie auch die Entwicklung entsprechender Techniken, das Berufsethos von Ärzten und die Verantwortung von Wissenschaftlern (Litterst; Beck). Die moralische Urteilsbildung erfordert hier stets die Berücksichtigung empirischen Wissens, etwa über Risiken entsprechender Techniken (Beck). Für eine Ethik in den Wissenschaften sind gerade solche „gemischten Urteile“ zentral (vgl. Potthast 2008), wobei aber die Hürden beim Übergang vom „Sein“ zum „Sollen“ nicht außer Acht gelassen werden dürfen (vgl. Engels 2005). 
Im Hinblick auf das Prinzip der Fürsorge stellt sich die Frage, ob der Einsatz neuer Techniken nicht nur zulässig ist, sondern sogar eine Optimierungspflicht besteht (Ranisch). So könnte von einer „genetischen Verantwortung“ gegenüber sich selbst und den Nachkommen gesprochen werden, die sich durch ein wachsendes genetisches Wissen und erweiterte biotechnische Handlungsoptionen ergibt. Was folgt etwa aus der Erkenntnis, dass unsere Ernährung eine epigenetische Wirkung auf unsere Kindes-Kinder haben kann? Ein hier häufig behaupteter Zuwachs an Verantwortung muss dabei zugleich selbst problematisiert werden (Röntgen; Schuol).
Diese Fragen betreffen so auch das Prinzip der Gerechtigkeit: was schulden gegenwärtige Generationen ihren Nachfahren? Bereits heute zeigen sich neben der Frage einer Zugangsgerechtigkeit zu kostspieligen technischen Innovationen auch Herausforderungen bezüglich der Chancengleichheit, wenn sich etwa Personen durch Verbesserungstechniken Wettbewerbsvorteile verschaffen (Dubljević; Lörch-Merkle). In diesem Zusammenhang ist dann auch die soziale Wirkung eines breiten Einsatzes von Biotechniken zu bedenken: Gefährdet der Trend zur Selbstgestaltung womöglich die Solidarität mit ohnehin marginalisierten oder vulnerablen Gruppen, die die Leistungsideale nicht erreichen können (Ledder)? Oder würde gar eine Mentalität der Perfektionierung den Schutz des menschlichen Lebens aufweichen?
Die Bioethik begegnet hier vertrauten Fragen nach dem moralischen Status von Personen sowie dem menschlichen Leben in seinen Grenzbereichen (Brand), die sich nun aber im Kontext der „verbrauchenden“ Embryonenforschung oder der Reproduktionsmedizin von Neuem stellen (Sydow; Garmaroudi Naef). Insofern Biotechnik dabei auch außerhumanes Leben betrifft – etwa bei Tierversuchen in der Grundlagenforschung oder bei der Schaffung „neuen Lebens“ in der Synthetischen Biologie – steht die moralische Relevanz der Grenzen zwischen dem „Lebenden“ und „Nichtlebenden“ sowie zwischen „Natürlichkeit“ und „Künstlichkeit“ (Litterst; Pohl) zur Debatte.
Diese Kategorien berühren tiefsitzende Welt- und Menschenbilder (Krautter), die allerdings von einer interessenbasierten „Minimalmoral“ nur unbefriedigend rekonstruiert werden können (Sydow; Henrich). Eine Neulektüre klassischer Positionen der Philosophie, welche die Wirklichkeit von Werten in der Natur oder in allem Seienden bedenkt (Lörch-Merkle; Pohl), kann hier ebenso aufschlussreich sein wie die Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Positionen des Naturalismus (Henrich). Die Verhandlung der Selbstgestaltung des Menschen provoziert schließlich auch Fragen nach dem richtigen Umgang mit dem Gegebenen sowie der uns angemessenen Lebensweise oder „Gattungsethik“ (Habermas 2005) – Themen, die von der Minimalmoral zumeist vernachlässigt werden. Während sich letztere bei der Auseinandersetzung mit verschiedenen Lebensformen in liberaler Zurückhaltung übt und auf sozialethische Fragen der Gerechtigkeit fokussiert, bedarf es alternativer Ansätze zur Klärung einer der zentralen Fragen der Debatte um die Selbstgestaltung (Leefmann; Sydow): Ist die zunehmende technische Verfügbarmachung des Menschen unserem guten Leben nun zu- oder doch vielmehr abträglich?

Über diesen Band

Von 2004 bis 2013 hat das DFG-Graduiertenkolleg 889 „Bioethik“ Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verschiedener Disziplinen und Nationalitäten mit dem Ziel zusammengebracht, Themenbereiche der anwendungsbezogenen Ethik durch die Integration von ethischer Reflexion und einzelwissenschaftlicher Expertise zu erforschen. Der Sammelband vereinigt 18 Forschungsprojekte der zweiten und dritten Förderphase des Graduiertenkollegs. Dessen Rahmenthema „Zur Selbstgestaltung des Menschen durch Bio­techniken“ leiht dem vorliegenden Band seinen Titel. Zugleich vervoll­ständigt dieser die von László Kovács und Cordula Brand (2011) heraus­gegebene Anthologie zu den Ergebnissen der ersten Förderphase. Die Autorinnen und Autoren dieses Bandes haben den inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Beiträge selbst gesetzt. So geben sie entweder einen Überblick über ihr Projekt, vertiefen eine konkrete Forschungsfrage oder nehmen sich einer Weiterführung ihrer Studie an. Dem internationalen Charakter des Graduiertenkollegs entsprechend, sind sowohl Arbeiten in deutscher als auch ein englischer Sprache versammelt. 
Die Beiträge zur Selbstgestaltung des Menschen werden im vorliegenden Band anhand von fünf Sektionen geordnet: Zunächst werden i.) normative Grundlagen sowie ii.) historische Zugänge und Positionen vorgestellt und das Thema iii.) „des Selbst“ im Rahmen der Selbstgestaltung des Menschen durch Biotechniken erörtert. Nachfolgend stehen mit iv.) Genetik und Reproduktion ethische und anthropologische Analysen zentraler Anwendungsfelder im Fokus. Abschließend werden die v.) medialen Thematisierungen von Biotechniken in den Blick genommen sowie vi.) Ansätze für deren Regulierung vorgeschlagen.

i.) Normative Grundlagen

Mit den Möglichkeiten der Selbstgestaltung des Menschen zeigte sich eine Verschiebung in den Zielen der biomedizinischen Praxis. Nicht nur das Heilen, sondern auch die Optimierung wird zum Zweck biomedizinischer Technik. Damit verbindet sich auch die Notwendigkeit einer Neubestimmung der normativen Grundlagen der Bioethik. Insbesondere scheint dabei die liberale Minimalethik in der Kritik, welche in einigen Fällen der technischen Selbstgestaltung kaum Orientierung zu geben vermag. Zugleich verschärfen sich mit der Ausweitung der medizinischen Praxis hin zur Verbesserung des Menschen auch forschungsethische Anforderungen. 
Während in der bioethischen Auseinandersetzung mit neuartigen Technologien häufig direkt die Frage ihrer Zulässigkeit betrachtet wird, werden die empirischen Voraussetzungen dieser Bewertung oft vernachlässigt. Für die Frage der Zulässigkeit, etwa von Neuro-Enhancement, ist es aber entscheidend, ob tatsächlich eine nebenwirkungsfreie Verbesserung der kognitiven Leistung gesunder Probanden bewirkt werden kann. Roman Beck nimmt sich in seinem Beitrag „Transparenz in der Biomedizin und die Frage nach der ,Selbstgestaltung des Menschen‘“ dieser häufig vernachlässigten Rolle biomedizinischer Informationen in der ethischen Urteilsbildung an. Ausgehend vom neuen Paradigma der „Verbesserung des Menschen“ hebt er dabei Transparenz als Regulativ für die biomedizinische Informierung hervor. Mit seiner Analyse verteidigt Beck schließlich eine Reihe von Kriterien, die bei der Informationsvermittlung zwischen Experten und der Öffentlichkeit zu beachten sind. Während sich ein solches Ideal als anspruchsvoll für „Transparenzvermittler“ zeigt, ist es aber eine notwendige Voraussetzung der ethischen Bewertung von Verbesserungstechniken.
In der Auseinandersetzung mit biomedizinischen Anwendungen ist die Frage des Personenstatus für den Umgang mit (menschlichen) Leben zentral. So ist etwa für die Bewertung der verbrauchenden Embryonenforschung, Sterbehilfe aber auch für den Umgang mit Primaten entscheidend, ob wir es hier überhaupt schon oder noch mit Personen zu tun haben. Wie Cordula Brand in „,Wie Du mir so ich Dir.‘ Moralische Anerkennung als intersubjektiver Prozess“ beschreibt, zeigen sich in der Philosophie dabei zwei Verwendungsweisen: Entweder werden Personen mit Wesen identifiziert, welche über bestimmte (kognitive) Fähigkeiten verfügen, oder Personen werden mit Menschen gleichgesetzt. Brands Überlegungen zur Lebenswelt als Raum geteilter Bedeutung moralischer Begriffe machen dabei klar, dass wir keinen dieser beiden Aspekte aufgeben können. Im Anschluss an Husserl und Habermas zeichnet sie so zwei Ebenen der Lebenswelt nach, in denen diese jeweiligen Bedeutungen des Personenbegriffs verankert sind. Eine solche lebensweltliche Analyse könne schließlich die scheinbar konkurrierenden Aspekte des Personenbegriffs integrieren.
Die Frage nach dem richtigen Umgang mit der menschlichen Natur verleiht naturalistischen Positionen der Normenbegründung in der Bioethik Attraktivität. Während der Naturalist sich gegen Verfechter einer bloßen Minimalmoral zugute hält, aus der menschlichen Natur substanzielle Normen rechtfertigen zu können, steht er allerdings vor anderen Herausforderungen: Phänomene unserer alltäglichen moralischen Praxis, wie etwa die Verbindlichkeit moralischer Normen, scheinen resistent gegen Versuche einer Naturalisierung. Anschließend an diesen Befund widmet sich Daniel C. Henrich in „Wieso soll ich? Zum Begriff der praktischen Rationalität im Spätwerk von Philippa Foot“ dem Versuch der Rechtfertigung von unbedingten Sollensansprüchen in Foots ethischem Naturalismus. Nach Foot hat menschliches Leben natürlich-teleologische Qualitäten, welche für vernünftige Wesen Verbindlichkeit beanspruchen. Während Foot damit zeigen kann, dass Moralität Teil der praktischen Rationalität des Menschen ist, gelingt es ihr nach Henrich allerdings nicht, die unbedingte Geltung moralischer Imperative zu erklären. 
Die subjektunabhängige Geltung der Moral, wie sie sich im Naturalismus zeigt, ist ebenfalls Ausgangspunkt des Beitrags „Menschsein als moralischer Maßstab der biotechnologischen Menschengestaltung“ von Björn Sydow. Seine Analyse beginnt mit der Intuition, dass die Grenzen der biotechnischen Gestaltung des Menschen nicht durch eine Minimalmoral, also dem bloßen Verweis auf Interessen und Wünsche von Personen, rekonstruierbar seien. Sydow rechtfertigt diese Annahme durch handlungstheoretische Überlegungen, die er im Anschluss an Gilbert Ryle entwickelt. Dabei verteidigt er eine Moraltheorie, nach der nicht die Berücksichtigung der Wünsche von Handlungssubjekten zentral ist, sondern die Achtung vor der Entfaltung ihres Potentials zum Menschsein. Sydow zeigt die Konsequenzen dieses vermögenstheoretischen Ansatzes für Fragen nach der biotechnischen Selbstgestaltung auf: So erlaubt der Ansatz nicht nur eine differenzierte Bewertung der freiwilligen technischen Veränderung von Menschen, er vermag auch, die Grenzen des gestaltenden Eingreifens in das sich entwickelnde menschliche Leben aufzuzeigen. 

ii.) Historische Zugänge

Die biowissenschaftlich bezeugte Kontingenz der conditio humana sowie die zunehmenden technischen Verfügungsmöglichkeiten über das Leben machen klassische philosophische und anthropologische Positionen attraktiv, die sich der Werthaftigkeit der inneren und äußeren Natur angenommen haben. So ist ein weiterer Themenschwerpunkt des Sammelbandes historischen Positionen der Ethik gewidmet, um diese auf ihre Anschlussfähigkeit für aktuelle moralische Herausforderungen der Biotechniken hin zu untersuchen. 
Entsprechend verfolgt Katrin Esther Lörch-Merkle in ihrem Beitrag „Zur materialen Wertethik Nicolai Hartmanns im Zeitalter des Human Enhancements“ das Ziel, wichtige Bezugspunkte von Hartmanns Ethik für die gegenwärtige Debatte um Neuro-Enhancement freizulegen. Ausgehend von der Darstellung des Grundgedankens der materialen Wertethik, der Realität von absoluten Werten, erläutert die Autorin anhand der Werte der Willensfreiheit bzw. Autonomie und Gerechtigkeit sowie Hartmanns Bestimmungen der Person wichtige Implikationen für das pharmakologische Enhancement. Dabei zeigt sich nach Hartmann, dass aufgrund der Autonomie als bedingender Grundwert für Personalität entsprechende Enhancement-Prak­tiken die Einheit der Person sowie die Möglichkeit der Heranbildung der je individuellen Persönlichkeit berücksichtigen sollten.
Auch Sabine Pohl widmet sich in ihrem Artikel „Albert Schweitzers Ehrfurcht vor dem Leben und die Bioethik“ dem Ziel, eine in der bioethischen Diskussion bisher vernachlässigte Ethik auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Der biozentrische Zugang des von Schweitzer propagierten Prinzips der „Ehrfurcht vor dem Leben“, der eine moralische Berücksichtigung allen Lebens, aufgrund der Eigenschaft, am Leben zu sein, einfordert, erweist sich dabei als hochgradig anschlussfähig für bioethische Konfliktfälle. Die häufig gegen Schweitzers Prinzip vorgebrachte Kritik, in ein Schuld-Dilemma zu führen, insoweit jegliches Handeln des Menschen zwangsläufig anderem Leben schaden zufügt, begegnet die Autorin mit einer Analyse und Interpretation der nachgelassenen Schriften Schweitzers. Darin zeigt sich, dass das Schuld-Dilemma letztlich nicht vollständig ausgeräumt werden kann, der Mensch jedoch im Wissen um diese Schuld seine Handlungen stets so abwägen muss, dass dem Leben so wenig wie möglich geschadet wird. Gleichsam, so bilanziert die Autorin, ist dieses Schädigungsbewusstsein ein wichtiger Bestandteil, um sich als Mensch gerade im Angesicht bioethischer Konfliktfälle moralisch weiterzuentwickeln.

iii.)      Das Selbst

Im Hinblick auf die Verhandlung der Grenzen einer autotechnischen Veränderung des Menschen ist eine Auseinandersetzung mit den Bedingungen des Selbstseins unerlässlich. Damit ist nicht nur die Frage nach der Konstitution personaler Identität angesprochen, sondern auch nach den Möglichkeiten einer selbstbestimmten Entscheidung zur biotechnischen Gestaltung. Reflexionen auf diese Fragen können dabei zugleich entscheidend sein für die Beurteilung einzelner Biotechniken. Würde sich etwa zeigen, dass leistungsverbessernde Psychopharmaka die mentalen Voraussetzungen von Identität oder Authentizität berühren, schiene es gegebenenfalls angezeigt, deren Einsatz engere Grenzen zu setzen.
Für die Konstitution des Selbst sind dabei insbesondere unser Gedächtnis und unsere Erinnerungen zentral. Während dieser Umstand von den meisten philosophischen Theorien personaler Identität anerkannt wird, macht Michael Jungert in „Memory, Personal Identity, and Memory Modification“ aber klar, dass der genaue Stellenwert von Erinnerungen dabei häufig unterbestimmt bleibt. Seine Analyse philosophischer und psychologischer Konzepte von Erinnerung, Gedächtnis und Identität zeigt dabei die Relevanz, die insbesondere die autobiographische Erinnerung für die personale Identität hat. Ausgehend von diesen Überlegungen wendet sich Jungert schließlich den Möglichkeiten der pharmakologischen Veränderung der menschlichen Psyche zu. Insbesondere hier zeigen sich die von ihm dargestellten Funktionen von Emotionen für das autobiographische Erinnern als anschlussfähig, um auf mögliche Risiken psychopharmakologischer Selbstgestaltungsversuche hinzuweisen. 
Die Sorge um das biotechnisch veränderte Selbst wird nicht nur mit Verweis auf den möglichen Verlust von Identität begründet, sondern insbesondere auch als Gefahr für die Authentizität der Person gesehen. Dieser Befürchtung geht Jon Leefmann in „Der unartikulierte Verdacht: Varianten des Authentizitätsbegriffes in der Debatte um Neuro-Enhancement“ nach. Seiner Analyse zufolge zeigen sich zwei grundsätzlich verschiedene Authentizitätsbegriffe: Ausgehend von Überlegungen Jean-Paul Sartres und Harry Frankfurts wird Authentizität mit personaler Selbstbestimmung in Verbindung gebracht. Davon unterscheidet sich eine stark normative Variante, die auf Charles Taylor zurückgeführt werden kann: Hier wird Authentizität nun als Verwirklichung eines wünschenswerten Persönlichkeitsideals gedeutet. Nach Leefmann finden sich beide Varianten der Rede von (In-)Authentizität in der bioethischen Diskussion um Neuro-Enhancement wieder. Er deutet solche Verweise allerdings als häufig unreflektierte Intuitionen über die Gefahren von Biotechniken. Diese würden stets die Befürchtung eines Beziehungsmangels zum eigenen Selbst oder der eigenen Umwelt zum Ausdruck bringen. 

iv.)       Genetik und Reproduktion

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Humangenomprojekts und der Erfassung des menschlichen Genoms ist die Molekulargenetik mit der Jahrtausendwende in eine neue Forschungsphase eingetreten. In dieser Postgenomik werden neue Handlungsräume eröffnet und neuartige ethische Fragen aufgeworfen. Dass die vormals diskutierten Themen einer Ethik der Genetik nach diesem Wechsel aber nicht an Brisanz verlieren, sondern vielmehr noch dringlicher werden, da nun Grundlagenwissen verstärkt in die biotechnische Anwendung eingeht, darüber geben die folgenden Beiträge Auskunft.
Der rasante Erkenntnisfortschritt in der Genetik und die damit verbundene Weiterentwicklung der Reproduktionstechniken haben eine internationale Dimension, wobei es aber regionale Besonderheiten zu beachten gilt. Wie Shirin Garmaroudi Naef in ihrem Artikel „Modern Reproductive Technologies in the Light of Traditional Ontologies: An Anthropological Reflection on Assisted Reproduction in Iran“ zeigt, kann die gegenwärtige Praxis moderner Reproduktionstechniken im Iran nicht losgelöst von historischen und soziokulturellen Verhältnissen verstanden werden. Anders als Deutschland nimmt der Iran eine progressive Einstellung in der Anwendung von Reproduktionstechniken ein. Dabei zeigt sich, dass diese Abweichung nicht, wie oft behauptet, auf aktuelle politische Entwicklungen zurückgeführt werden kann. Zu einem umfassenden Verständnis sind neben den politischen auch die kulturellen und religiösen Hintergründe wichtig. Ebenso erweist sich die Annahme, dass der Islam einen konservativen Machtfaktor darstellt, angesichts der intensiven Auseinandersetzungen der Schriftgelehrten mit den biologischen Fakten als haltlos. Das Verständnis der assistierten Reproduktion im Iran erfordert die Beachtung gesellschaftlicher Komplexität. 
Dass sich die Biologie nicht auf die Erforschung bereits vorhandener natürlicher Strukturen und somit auf eine bloß reproduktive Wissensanwendung beschränkt, zeigt der Beitrag von Leona Litterst „,Neues‘ Leben aus dem Labor? Systematische und ethische Aspekte der Synthetischen Biologie“. Da es sich bei dem innovativen und interdisziplinären Arbeitsfeld der Synthetischen Biologie nicht um ein einheitliches Forschungsfeld handelt, wird zunächst zwischen verschiedenen Ansätzen differenziert. Anhand der im Diskurs zentralen Begriffe „Leben“ und „Künstlichkeit“ werden die Objekte der Synthetischen Biologie systematisiert und Vorschläge zur Erweiterung bereits bestehender Kategoriensysteme des Lebendigen vorgebracht. Die Frage, ob es sich bei diesem Leben um neues Leben handelt, bildet dabei den Dreh- und Angelpunkt. Schließlich wird die selbstgewählte, mediale Außendarstellung der „Synthetischen Biologie als harmloses Spiel“ aufgegriffen, kritisiert und verschiedene Verantwortungsfelder und -träger differenziert herausgearbeitet.
Die Verantwortung, die zukünftige Eltern für ihre Nachkommen haben, wird von Vertretern der sogenannten liberalen Eugenik diskutiert. Diese fordern nicht nur die Zulässigkeit der genetischen Auswahl von Nachkommen zum Zweck der Krankheitsvermeidung, sondern auch die Förderung spezifischer Erbanlagen ohne medizinische Indikation. In seinem Beitrag „,Du sollst das beste Kind wählen!‘ Eine Kritik des Pflichtbegriffs von Procreative Beneficence“ stellt Robert Ranisch Theorien vor, welche darüberhinaus moralische Verpflichtungen für Kinderwunschpaare formulieren. Gemäß dem Prinzip „Procreative Beneficence“ sollten diese etwa eine assistierte Reproduktion wählen, um „die besten“ Kinder zu bekommen. Ranisch analysiert den diesem Prinzip zugrundeliegenden Pflichtbegriff und zeigt dabei dessen Scheitern in einer Reihe von Anwendungsfällen auf. Gegenteilig kann es in manchen Fällen sogar entsprechend der Prämissen von Procreative Beneficence geboten sein, auf eine genetische Auswahl von Nachkommen zu verzichten. 
In ihrem Artikel „Epigenetic Profiling Assays – ethische Aspekte einer neuen Technologie“ widmet sich K. Viktoria Röntgen der Epigenetik und deren Anwendungsbezügen etwa in der Diagnostik. Als Teildisziplin der Molekulargenetik untersucht die Epigenetik die Genregulation auf molekularer Ebene. Genregulatorische Prozesse spielen in der menschlichen Entwicklung eine entscheidende Rolle. Da bei ihrer Ausbildung der Umwelt eine ursächliche Rolle zugeschrieben wird, geht die Autorin auf die Veränderung der Nature/Nurture-Debatte ein und warnt vor neuen Verantwortungszuschreibungen. Mit der Deregulation der epigenetischen Muster wird die Verursachung von Krankheiten wie Krebs in Verbindung gebracht. In diesem Zusammenhang stellen sogenannte Microassays die Kerntechnolgie diagnostischer und epidemischer Untersuchungen dar. Ausgehend von der Tatsache, dass die prognostische Bedeutung dieser Technik noch nicht hinlänglich bekannt ist, kritisiert die Autorin an der derzeitigen und zukünftig geplanten Verwendung die Zusammenführung biologischer und biographischer Daten. 
Auch Sebastian Schuol wendet sich der Epigenetik zu. Ausgehend von einem historischen Überblick über die Veränderung des Genbegriffs weist er im Artikel „Der Lebensstil als Biotechnik? Zur Erweiterung des Genbegriffs durch die Epigenetik“ auf einen epistemischen Wandel im genetischen Verursachungsdenken hin. Interessierte sich die Molekulargenetik vormals für strukturelle Eigenschaften des Gens, so wendet sich die Postgenomik verstärkt den funktionellen Bezügen des Gens und somit der Genregulation zu, wobei der Genbegriff prozessual ausgelegt wird. Wird infolgedessen die Umwelt als konstitutiv für das Gen betrachtet, wird aber ein vormals offensichtlicher Gendeterminismus bloß verdeckt. Auch Schuol geht auf die veränderte Verantwortungsdebatte ein. Sie wird aber nicht als verfrüht zurückgewiesen. Stattdessen zeigt die Analyse eines Fallbeispiels, wie sich medizinisches Verursachungsdenken mit der Epigenetik ändert und Schuol legt dar, dass der bisherige Fokus im Präventionskontext auf die Eigenverantwortung zugunsten eines komplexen Verantwortungsnetzwerks zurückzuweisen sei. 

v.) Mediale Thematisierung

Die technischen Möglichkeiten der Selbstgestaltung des Menschen, insbesondere die dabei zahlreich mitschwingenden Verbesserungsfantasien, besitzen für die Öffentlichkeit eine hohe Anziehungskraft. Dabei ist die Wahrnehmung und auch moralische Bewertung entsprechender Techniken, Erkenntnisse und Szenarien entscheidend davon geprägt, auf welche Art und Weise diese in den unterschiedlichen Medien thematisiert werden. 
Entsprechend zeigt der Artikel „Zur medialen Darstellung von Neuro-Enhancement. Eine rhetorische Analyse mit einem Fokus auf (latente) Welt- und Menschenbilder“ von Jutta Krautter auf, wie in Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln über die Verbesserung der kognitiven Leistungsfähigkeit durch Pharmazeutika – wie etwa Ritalin – berichtet wird. Die Autorin bedient sich dabei der sogenannten Toposanalyse. Mit dieser ist es möglich, in Texten sowohl die aus der Rhetorik bekannten persuasiven (lat. überredend) Strukturen des Autors freizulegen als auch dessen Rückgriff auf sozial und kulturell verankerte Topoi in Form von Argumentationsmustern, Metaphern oder spezifisch gewählten Ausdrücken zu beschreiben. Dabei wird herausgestellt, dass die Wahl und Verwendung dieser Topoi unterschwellig die Wahrnehmung und auch moralische Bewertung eines Sachverhalts seitens des Lesers entscheidend beeinflussen können. Anhand einer detaillierten Modellanalyse eines Zeitschriftenartikels zum Thema Neuro-Enhancement wird im Folgenden nachgezeichnet, wie die Präsentation und Verknüpfung zahlreicher derartiger Topoi auf die moralischen Überzeugungen und Urteile der Leser einwirken können.
Auch Simon Ledder greift die mediale Thematisierung von Enhancement-Praktiken zur technischen Selbstgestaltung des Menschen auf. In seinem Artikel „,Ich will kein Freak werden!‘ Die Produktion von ,Verbesserung‘ und ,Behinderung‘ in digitalen Spielen“ erfolgt eine diskursanalytische Betrachtung der dem Genre der First-Person-Shooter zuzuordnenden digitalen Spiele BioShock und Deus Ex: Human Revolution. In den Spielen ist es durch prothetische Apparaturen bzw. genaktive Substanzen möglich, die gespielte Figur im Sinne des Enhancements zu verbessern. Der Beitrag versteht die Darstellung und Verwendungsmöglichkeiten von Enhancement-Techno­logien in den Spielen als diskursive Aussagen und arbeitet heraus, wie diese bestimmte Vorstellungen von Normalität, Verbesserung und Behinderung konstruieren. Der Fokus liegt dabei auf der kritischen Diskussion der Beobachtung, dass diese populären Spiele Enhancement-Technologien als eine Lösung für einen als behindert wahrgenommenen Körper präsentieren, ohne dabei diese Wahrnehmung als das eigentliche Problem zu thematisieren.
Der Artikel „Seelenlose Klone? Literatur als Reflexionsmedium bioethischer Fragen am Beispiel des Organ-Klons“ von Marcus Rockoff untersucht, auf welche Weise literarische Darstellungsmittel, wie beispielsweise narrative Strategien oder die Verwendung von literarischen Motiven, moralische Urteile der Leser im Zusammenhang von bioethischen Konfliktfällen beeinflussen können. Dazu wird auf den 2005 erschienenen Roman Alles, was wir geben mussten von Kazuo Ishiguro zurückgegriffen. Im Roman werden in staatlichen Heimen Klone als Organreserven gezüchtet. Ausgehend von einer ethischen Analyse, die sich auf das Nichtinstrumentalisierungsgebot menschlichen Lebens stützt, wird im Folgenden die ästhetische Aneignung dieses Szenarios im Roman beschrieben. Dabei zeigt sich, dass die moralische Rechtfertigung von Organ-Klonen von der Infragestellung ihrer Zugehörigkeit zur Spezies Mensch abhängig gemacht wird. Durch eine Offenlegung der im Roman verwendeten spezifischen narrativen Strategien sowie den Einsatz des aus der Romantik bekannten Doppelgänger-Motivs wird erläutert, wie die ästhetische Präsentation des Sachverhalts den Leser während der Lektüre in eine Unsicherheit bezüglich Fragen des moralischen Status und des Selbstverständnisses der Organ-Klone geraten lässt. 

vi.) Formen der Regulierung

Schließlich fordern die vielfältigen Anwendungsbezüge der neuen Erkenntnisse aus den Lebenswissenschaften eine Regulierung. Abschließend wird erwogen, inwieweit eine solche sowohl von „außen“, etwa durch rechtliche Steuerung, aber auch von „innen“ heraus, etwa als Selbstverpflichtung von Unternehmen, gelingen kann.
In seinem Beitrag „Regulation of Cognition Enhancement Drugs and Public Reason: Prohibition or Economic Disincentives Model?“ widmet sich Veljko Dubljević der politischen Regulierung von Neuropharmaka und stellt von einem gerechtigkeitsbasierten Ansatz ausgehend das Economic Disincentives Model als potentielle Lösung vor. Demnach könnte z. B. anhand von Steuern, Lizenzgebühren und Zusatzversicherungen sichergestellt werden, dass das individuell auftretende Risiko bei der Verwendung dieser sogenannten kognitiven Enhancer nicht auf die Gesellschaft umgelagert würde. Der soziale Druck, die kognitiven Fähigkeiten zu optimieren, wird dabei an Modellen der rationalen Wahl verdeutlicht. Durch das Abwägen der zu erwartenden Nebenwirkungen mit den Standards internationaler Kontrollgremien zeigt der Autor, dass das Economic Disincentives Model sich aber nur zur Regulierung mancher Neuropharmaka eignet, wobei der freie Zugang zu anderen, gesundheitsschädlicheren Pharmaka jedoch verboten bleiben müsste.
Jochen Fehling wendet sich im Artikel „Vermarktung genetischer Tests im Spannungsverhältnis zwischen Gewinnoptimierung und Patientennutzen: Was kann eine Unternehmensethik leisten?“ den Möglichkeiten der Selbstregulierung von Unternehmen aus einer unternehmensethischen Perspektive zu. Ungeachtet der Tatsache, dass die Entwicklung, Erprobung und Vermarktung genetischer Tests per se profitorientiert sind, stellen sich in diesem Zusammenhang auch jenseits des politischen Regulierungsbedarfs eine Vielzahl normativer Fragen. Nach einem Überblick über die Arten der genetischen Diagnostik werden damit verbundene normative Fragen dargestellt und gezeigt, dass das deutsche Gendiagnostikgesetz nicht zu ihrer Lösung ausreicht. Auch bereits bestehende Selbstverpflichtungen von Unternehmen sind dazu nicht hinreichend. Auf der Grundlage des ethischen Kohärentismus stellt der Autor die zentrale Frage, ob Unternehmen sich überhaupt dem moralischen Diskurs stellen sollten, und leitet unternehmensethische Empfehlungen ab. 

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